In einem Bienenstand in Neuallermöhe ist am 23.07.2020 die ansteckende Bienenseuche Amerikanische (bösartige) Faulbrut festgestellt worden.
Dies ist der zweite Ausbruch der Bienenseuche im Bezirk Bergedorf in diesem Jahr.
Die Bienenseuche ist für Menschen völlig ungefährlich, der Verzehr von Honig, auch der von befallenen Bienen, ist unschädlich.
Das 3. Sperrgebiet für Bergedorf vom 24.08.2020 wird wie folgt festgesetzt:
Nördliche Begrenzung:
B5/Bergedorfer Straße ab Anschlussstelle Horner Rampe bis Am Langberg, Schulredder, Boberger Furt, Billwerder Billdeich bis Mittlerer Landweg
Östliche Begrenzung:
Mittlerer Landweg, Hans-Duncker-Straße
Südliche Begrenzung:
Moorfleeter Deich, Andreas-Meyer-Brücke
Westliche Begrenzung
Grusonstraße, Wöhlerstraße, bis B5/Bergedorfer Straße Anschlussstelle Horner Rampe
In einem Bienenstand in Billwerder ist die ansteckende Bienenseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt worden.
Es wurde ein Sperrgebiet im Radius von bis zu 3 km um den befallenen Bienenstand festgelegt. Das Sperrgebiet verläuft im Norden entlang der Bergedorfer Straße (B5) von der Anschlussstelle Billstedt (A1) bis Unterberg, Unterberg, Weidemoor, Boberger Furt, Billwerder Billdeich bis Ladenbeker Furtweg. Im OstenLadenbeker Furtweg, Oberer Landweg, Rahel-Varnhagen-Weg, Sophie-Schoop-Weg, Margit-Zinke-Straße, Felix-Jud-Ring bis Anschlussstelle Neuallermöhe West (A25). Im Süden A25 bis Autobahndreieck Südost. Im WestenA1 bis zur Anschlussstelle Billstedt. Bis zur Aufhebung des Sperrgebietes dürfen Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt sowie keine Bienenvölker und Bienen in das Sperrgebiet gebracht werden.
Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind nach der Bienenseuchenverordnung auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Dazu müssen die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk ihre Bestände dem Fachamt für Verbraucherschutzamt des Bezirksamtes Bergedorf unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl anzeigen.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass alle Imker (auch außerhalb des Sperrgebietes) verpflichtet sind gemäß § 1 a der Bienenseuchenverordnung ihre Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Zuständig für Meldungen von Bienenhaltungen und Fragen zum Sperrgebiet ist das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen, Alte Holstenstraße 65-67, 21029 Hamburg, Telefon: 42891-4220, od. – 4221, E-Fax 040/4279 06 421,
Stand: 23.09.2020
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Merkblatt für Imker der Hamburger Behörden
Herausgegeben vom Imkerverband Hamburg (IVHH) in Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Hamburg und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Hamburg
Stand: 31.08.2018