Im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt ist am 05.05.2023 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden.
Das Gebiet um den Seuchenbestand wird mit einem Radius von mindestens eineinhalb Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Der Sperrbezirk ist wie folgt abgegrenzt:
Nördliche Begrenzung:
Tunneltalbrücke und Hagenweg bis Landesgrenze HH/SH
Östliche Begrenzung:
Landesgrenze HH/SH bis Müssenkamp
Südliche Begrenzung:
Müssenkamp, Schwarzenbeker Ring, Kielkoppelstr., Am Hegen, Jasper-Penz-Str., Brockdorfstr., Amtsstr., bis Tunnel Regionalbahn
Westliche Begrenzung:
Regionalbahn bis Tunneltalbrücke
Für den Sperrbezik gilt folgendes:
- Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort im Sperrbezirk liegt, haben unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24. Mai 2023 ihre Bienenstände unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und der jeweils aktuellen Standorte anzuzeigen beim:
Bezirksamt Wandsbek
Email: veterinaerwesen@wandsbek.hamburg.de
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Schloßgarten 9, 22041 Hamburg- Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen.Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu wiederholen.Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterkranzproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für bösartige Faulbrut ergeben.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Weiter Informationen unter:
Stand: 21. Mai 2023
In Deutschland ist aktuell ein neues Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Zudem gilt ab sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel.
Die neuen Rechtsnormen für Tierarzneimittel gelten auch für die Imkerei.
Weitere Information unter:
Stand: 05.02.2022